Jetzt Überbrückungshilfe II beantragen!!

Die Bundesregierung hat die sogenannte Überbrückungshilfe eingeführt, um Unternehmen aufgrund von Corona finanziell unter die Arme zu greifen.

Hierbei handelt es sich um eine nicht zurückzuzahlende Förderung, bei der anteilig Fixkosten übernommen werden, um Umsatzeinbrüche, die sich aufgrund von Corona ergeben haben, abzufedern.

Die erste Phase der Überbrückungshilfe umfasste die Monate Juni bis August und ist mittlerweile ausgelaufen. 

Jetzt wurde aber direkt die Überbrückungshilfe II eingeführt. Diese ist nun für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 verfügbar. Die Frist zur Beantragung endet am 31. Januar 2021.

Wir unterstützen Sie gerne bei den Vorbereitungen für den Antrag.

Sie benötigen Hilfe, um an die gerade in der Krise wichtigen Mittel zu gelangen? – Dann sind wir Ihr Partner. Rufen Sie uns an unter 0202-946930 oder schreiben Sie uns eine Mail an beratung_at_abc.jetzt. Wir helfen auch Ihnen!!